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KROMUS STAHL - PICARD Sicherheitsschlösser +CERTEC+ Elemente GmbH |
1030 Wien, Radetzkystrasse 6 Tel.: 01 / 330 4 331 Fax: 01 / 330 98 98 |
Hohe Anforderungen werden an Brandschutztüren gestellt.
Seit ca. fünf Jahren muß jede Feuerschutztüre ein ÜA Zeichen führen. Dies ersetzt die bisherigen Gutachten, da dieses Zeichen nur dann vergeben wird, wenn die Türe alle Prüfungen bestanden hat. Nur Türen mit solchem Zeichen dürfen verkauft und eingebaut werden. Dieses gewährleistet die Eignung als Brandschutztüre und erfüllt alle behördliche Auflagen.
Damit ist das komplette Element gemeint. Mit Zarge, Türblatt, Bänder, Schloß, Drücker, autom. Schließvorrichtung, Einbau (!), etc. Wir liefern und montieren geprüfte Brandschutztüren in Sondermaß oder Norm.
Da wir das ÜA Zeichen besitzen, dürfen wir auch diese Elemente montieren und mit entsprechendem Zubehör nachrüsten, aber auch die Wartung durchführen.
Wir liefern aber auch Feuerschutztueren aus Holz. Als Oberfläche stehen hier Furnier, Lack oder Melamin zur Wahl.
Siehe auch: http://www.oekonorm.at/
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Die Anforderungen an Feuerschutztüren sind u.a. in folgenden Normen geregelt:
ÖNORM EN 13501 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ÖNORM 3850 EN 1634 - 1 Brandschutztüren ein- u. zweiflügelig ÖNORM 3852 Hub- Kipp- Schiebe- Falttore ÖNORM EN 1634 - 3 R30 Rauchabschlüsse, ein- u. zweiflügelige Türen ÖNORM 3860 Dachbodenabschlüsse ÖNORM EN 1634 Entwurf für Prüfungen von Brandschutztüren
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In diesen Normen sind auch Bezugsnormen für Einbauteile z.B.: für Schlösser, Bänder, Drücker, Türschliesser etc. angeführt.
Brandschutztüren müssen geprüft sein, ein Prüfgutachten muß vorliegen. In diesem ist die Konstruktion und Größe festgelegt von welcher nicht abgewichen werden darf. Dann erhält sie das ÜA Zeichen.
Der Einbau einer nicht geprüften Brandschutztüre ist nicht nur verboten, auch der Versicherungsschutz wird abgelehnt.
Zu beachten sind auch folgende Normen:
ÖNORM B 5330 T1 – T9 Türen
ÖNORM B 8110 und B 8115 für Wohnungseingangstüren
ÖNORM B 5338 mit EN 1628 Sicherheitstüren
ÖNORM B 1205 Tore Bauvorschriften
Örtliche Bauvorschriften sowie die Arbeitnehmerschutzverordnung sind zu beachten.
Selbstverständlich darf nur genormtes bzw. geprüftes Zubehör Verwendung finden.
Einteilung der Brandwiderstandsklassen; Brandwiderstandsdauer; Bezeichnung:
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Bisherige Widerstands- klasse |
Neue Widerstands- Klassen |
Brandwiderstands- dauer in min |
bautechnische Bezeichnung |
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T30 |
EI2 30-C |
30 < 60 min |
brandhemmend früher auch feuerhemmend |
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T60 |
EI2 60-C |
60 < 90 min |
hochbrandhemmend früher auch hochfeuerhemmend |
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T90 |
EI2 90-C |
90 < min |
brandbeständig früher auch feuerbeständig |
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R30 |
E 30-C |
30 < 60 min |
Rauchabschluß |
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick:
Türblatt und Zarge (Element) müssen gemäß ÜA Zeichen geprüft sein.
Der Drücker muß mindestens eine Grifflänge von 100 mm haben.
Durchgehende Schlüssellöcher müssen abgedeckt werden.
Brandschutztüren müssen selbsttätig schließen.
2- flg. Türen müssen eine automatische Schließfolgeeinrichtung besitzen.
Glastüren können verwendet werden, jedoch muß das Glas der Widerstandsklasse der Türe entsprechen. Nur bei R30 Türen darf u.a. Drahtglas verwendet werden.
Der Einbau hat so zu erfolgen, daß alle Kräfte auch bei temperaturbedingten Verformungen aufgenommen werden können.
Türfeststeller oder Keile sind nicht erlaubt. Automatische Offenhaltevorrichtungen mit Magneten und Rauchmelder die im Brandfall schließen sind erlaubt.
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Unsere Türen entsprechen natürlich allen diesen Anforderungen. Auch unterschiedliche Einbausituationen können durch verschiedene Zargenprofile bewältigt werden. |
Aber auch die Überprüfung, Türwartung, Türservice, Türreparatur oder der Einbau
von Rauchmeldern mit Offenhaltevorrichtung (Magneten) und Feststellanlagen
werden im Raum Wien übernommen.